
Zum 4. Dezember 2003 hielt der damalige Präfekt der Glaubenskongregation, Joseph
Kardinal Ratzinger, bei einer Jubiläumsveranstaltung zum 40. Jahrestag der
Liturgiekonstitution des II. Vatikanischen Konzils Sacrosanctum Consillium im
Deutschen Liturgischen Institut in Trier den Festvortrag. Dabei führte er aus:
In der Tat kann kein Konzil einfach Neues schaffen: Es kann nur dem endgültige
Gestalt und Verbindlichkeit geben, was zuvor im Glaubensleben der Kirche gereift
ist. (...) Aufgabe der Konzilien ist es also nicht, vorher Unbekanntes
hervorzubringen, sondern es hat aus den Strömungen der Zeit das Gültige,
wirklich aus dem Glauben der Kirche Herausgewachsene herauszufiltern, auf diese
Weise Gemeinsamkeit zu schaffen und die Richtung des weiteren Weges zu
bestimmen. (J. Ratzinger, 40 Jahre Konstitution über die Heilige Liturgie.
Rückblick und Vorblick, in: LJ 53 (2004), 209-221, hier: 209).
Da Konzilien in der Kirche immer nur vorübergehende Einrichtungen und Ereignisse
sind, geht diese Aufgabe des Stiftens von Gemeinsamkeit ansonsten insbesondere
auf den Träger des in der Kirche kontinuierlich präsenten Petrusamtes, den
Papst, über. Im Lichte dieser Einsicht werden die Impulse, die Benedikt XVI. auf
dem Gebiet der Liturgie einerseits durch das Vorbild seiner eigenen
gottesdienstlichen Zelebrationen, andererseits aber durch die Verankerung
zielgerichteter rechtlicher Normen setzt, besser verständlich.
Konkret sei das gezeigt anhand des Motu Proprio Summorum Pontificum vom 7. Juli
2007, weil es zunächst die unmittelbare Grundlage der Feier der Römischen
Liturgie in ihrer Überlieferten Gestalt ist.
Mit diesem Dokument weist der Heilige Vater auf liturgischem Feld eine paradigmatische
Deutung des II. Vaticanums, wonach es eine Scheidelinie markiert, welche die
Kirchen- und Theologiegeschichte in vor- und nachkonziliar zertrennt, grundsätzlich als
unbegründet und daher unberechtigt zurück. Nicht eine Scheidelinie ist von
authentischer Erneuerung zu ziehen, vielmehr eine Verbindungslinie, die freilich
nicht an irgendeinem, letztlich willkürlich bestimmten und vielleicht naiv
idealisierten Punkt in der Vergangenheit der Kirche endet, aber ebensowenig
abgebrochen werden darf, um isoliert und steril neu konstruiert zu werden.
Diese Balance ist es, um die es dem Papst in Liturgie und bei der theologischen
Deutung des II. Vaticanums als Gesamtheit und der Erschließung und Einordnung
seiner einzelnen Aussagen geht, denn wird diese Balance erreicht, so ist sie die
Ebene, auf der gegensätzliche Strömungen in der Kirche zu Verständigung und
Gemeinsamkeit kommen und die Einheit der Kirche, die ja immer bereits besteht
und in ihr unverlierbar gewahrt ist, finden können.
Diese Rolle des Papstes, als jemand, der vermittelt und Ausgleich schafft, um
den Christen die Gemeinschaft der Kirche zu eröffnen und ihnen zu ermöglichen,
in dieser Einheit zu verbleiben oder neu und voll zu ihr zu finden, wird auch
mit dazu beigetragen haben, dass Joseph Ratzinger bei seiner Papstwahl gerade
den Namen Benedikt angenommen hat. Nach dem scharfen Modernistenstreit, war es
Benedikt XV. gewesen, der zur Entspannung zwischen den kirchenpolitischen und
theologischen Lagerbildungen beitrug. Vor eine sicher ganz ähnliche
Herausforderung sieht sich heute Benedikt XVI. gestellt.
Dann aber auch ist es Benedikt von Nursia, der dem Papst als Vorbild vor Augen
steht. Wenn wir Summorum Pontificum lesen, erscheint der Vater des abendländischen Mönchtums mit seiner großen monastischen Bewegung als Kristallisationsfigur einer für den christlichen
Charakter Europas bestimmenden, kulturellen Prägekraft.
Nach dem 43. Kapitel der Benediktregel gilt: Nichts soll dem Gottesdienst
vorgezogen werden! Auch deshalb will der Papst die Überlieferte Gestalt
Römischer Liturgie wieder in das Zentrum kirchlichen Lebens rücken, weil sie es
war, die historisch die Form des Kultus vorgab, der die abendländische Kultur
und Identität bestimmt hat. In diesen integrierenden Zusammenhang soll auch
unsere Gegenwart und Zukunft gestellt sein, und da die Reform der Liturgie ja nie
abgeschlossenes Resultat, sondern immer lebendiger Prozess ist, ist es die
Überlieferte liturgische Gestalt des Ritus Romanus, die allen heutigen
Liturgieformen der Lateinischen Kirche vorbildliches Modell und verbindlichen
Maßstab bietet, was an den päpstlichen Liturgien Benedikts XVI. ganz konkret und
unübersehbar abgelesen werden kann.
Etwas salopp gesagt: Die Außerordentlichkeit der alten Feiergestalt des Ritus
Romanus besteht in ihrer Bedeutung und ihrem Modellcharakter, der ermöglicht,
dass auch ordentlich Gottesdienst gefeiert werden kann.
Ganz davon abgesehen, würden andernfalls die beachtlichen Errungenschaften und
Kulturleistungen Europas zunehmend vielleicht noch beeindrucken, aber im letzten
gleichwohl unverständlich und fremd.
Benedikts XVI. Blick auf unsere und andere überlieferte Liturgie war stets
wertschätzend. Zu diesem Blickwinkel gehört zentral hinzu, das Werden der
Liturgie im Wechsel der Zeitläufte mitzuvollziehen, dabei aber auch
anzuerkennen, dass diese Riten in diesem Prozess Stadien der Reife und gültiger
Ausprägung erreicht haben, sodass die Traditionsbindung der Liturgie nicht
unverbindliche Vorliebe einzelner sein kann, sondern Qualitätsmerkmal und
Kriterium jeder gottesdienstlichen Feier ist.
In diesem Sinne leisten diejenigen, die die Präsenz der Überlieferten Form des
Römischen Ritus in der Kirche gewährleisten, einen Dienst an der gesamten Kirche
zur authentischen Ausführung der Reform der Liturgie, die immer wieder neu mit
Überzeugung und Leben erfüllt und von den Quellen her genährt werden muss, damit
sie auch tatsächlich sei, als was sie die Liturgiekonstitution des II.
Vaticanums in SC 10 wesenhaft bestimmt: Quelle und Höhepunkt des ganzen Lebens
der Kirche.